| Spazierengehen mit Tierheimhunden Bewegung an der frischen Luft ist gesund, das wissen wir alle. Menschen, die regelmäßig spazieren gehen, stärken ihr Immunsystem, sind fit, haben eine verbesserte Muskulatur und beugen Herz- und Kreislauferkrankungen vor. Soviel zu den Tatsachen. Oft nehmen wir uns vor jetzt endlich etwas für unsere Gesundheit zu tun. Oft bleibt der gute Vorsatz im Ansatz stecken. Gründe dafür gibt es viele: Das Fitnessstudio ist zu teuer, Sport alleine ist langweilig, Spazieren gehen ohne Begleitung macht keinen Spaß. Nun ist Schluss mit den Ausflüchten. Das Tierheim in der Riemer Straße 270 hat die richtige Motivationshilfe. Im Tierheim München warten durchschnittlich 80 Fitnesspartner auf passende Zweibeiner. Unsere Hunde suchen Spaziergänger für gemeinsame Ausflüge. Wichtigste Voraussetzung: gut zu Fuß und Spaß am Umgang mit Hunden. Interessiert? Unsere Vierbeiner warten täglich, auch am Wochenende, von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr, montags und dienstags auch von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, auf bewegungsfreudige Zweibeiner. An heißen Sommertagen ist ein Spaziergang nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich. Und so funktioniert es: Um mit unseren Hunden spazieren zu gehen müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und melden sich bei unserem Empfang oder direkt in den Hundehäusern bei den zuständigen Pflegern. Die Hundepfleger geben Ihnen dann einen Hund und dem Spaziergang steht nichts mehr im Wege. | Die Spielregeln für einen Spaziergang: - Der Hund wird nur vom Pflegepersonal aus dem Zwinger genommen und zurückgebracht.
- Der Hund bleibt an der Leine, auch auf dem Tierheimgelände.
- Beißunfälle werden sofort gemeldet.
- Der Hund bekommt keine Tuchfühlung zu anderen Hunden, Tieren oder Menschen.
- Die Hundehaufen werden eingesammelt - jeder Job hat seine Schattenseiten.
- Der Hund fährt nicht Auto oder Bahn und geht auch nicht in Lokale.
- Der Hund wird nicht gefüttert.
- Die Bahngleise werden nicht überschritten, außer an offiziellen Übergängen.
- Der Hund wird nicht von Kindern unter 16 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Eltern haften für ihre Kinder.
- Der Mensch folgt den Anweisungen des Pflegepersonals.
- Solange sich der Gassigeher an die Spielregeln hält, hat er einen Versicherungsschutz. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit. Wer gegen die Spielregeln verstößt, verliert umgehend die Erlaubnis zum Gassigehen
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